Dieser Artikel stellt einen völlig neuen Ansatz für die Implementierung einer Zentralbank-Digitalwährung (Central Bank Digital Currency, CBDC) vor, der auf einer „Tausch“-Perspektive von unten nach oben basiert und gleichzeitig die Ziele einer „zentralisierten Kontrolle bei dezentraler Betriebsführung“ verwirklicht.
Autor: Yao Qian, Direktor der Abteilung für Technologieaufsicht der Chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde (CSRC)

Blockchain ist eine vertrauenswürdige Technologie, die ursprünglich aus Bitcoin hervorging, aber mittlerweile weit über Bitcoin hinausgeht. Die technologische Innovation im Blockchain-Bereich hat nicht nur verschiedene private Kryptowährungen hervorgebracht, sondern auch breites Interesse und intensive Forschungsbemühungen bei Zentralbanken weltweit ausgelöst. Man kann sagen, dass die meisten aktuellen CBDC-Experimente in den meisten Ländern auf Blockchain-Technologie basieren. Dennoch bleibt bis heute umstritten, ob CBDC tatsächlich auf Blockchain-Technologie aufbauen sollte. Eine verbreitete Auffassung lautet, dass die Dezentralisierung der Blockchain mit der zentralen Steuerung durch die Zentralbank kollidiert – daher sei die Nutzung dieser Technologie für CBDC nicht zu empfehlen.
Der Verfasser ist der Ansicht, dass sich die Blockchain-Technologie mit beispielloser Geschwindigkeit weiterentwickelt und zunehmend mit anderen führenden Technologien verschmilzt. Daher unterscheidet sich die praktische Anwendung von Blockchain sowohl aus technischer als auch aus geschäftlicher Sicht deutlich von einer „fundamentalistischen“ Interpretation. Wie Blockchain-Technologie effektiver zur Unterstützung einer dezentralen Betriebsführung innerhalb eines zentral gesteuerten Rahmens eingesetzt werden kann, stellt möglicherweise die wichtigste Forschungsrichtung für CBDC dar.
Dieser Artikel diskutiert anhand dreier typischer Szenarien mögliche Anwendungen und Lösungsansätze für Blockchain im Zusammenhang mit CBDC. Er verdeutlicht, dass zwar ein zentrales Merkmal der Blockchain-Technologie darin besteht, keine zentrale Instanz vorauszusetzen – dies bedeutet jedoch keineswegs, dass sie nicht in bestehende zentrale Systeme integriert werden kann. Durch sorgfältiges Design kann die Zentralbank gerade mithilfe der Blockchain eine dezentrale Betriebsführung wirksam zusammenführen und so eine zentralisierte Kontrolle über CBDC noch besser gewährleisten. Ein grundsätzlicher Konflikt zwischen beiden Konzepten besteht daher nicht.
Szenario 1: CBDC-Fälschungssicherheitsprüfung
Der Verfasser schlug bereits das CBDC-Modell „Eine Währung, zwei Depots, drei Zentren“ vor. „Eine Währung“ bezieht sich auf die CBDC selbst – eine von der Zentralbank garantierte und digital signierte kryptografische Zeichenfolge, die einen konkreten Geldbetrag repräsentiert. „Zwei Depots“ bezeichnen das CBDC-Ausgabedepot und das CBDC-Geschäftsbankendepot: Ersteres ist eine Datenbank, in der die Zentralbank auf ihrer privaten CBDC-Cloud die CBDC-Ausgabefonds speichert und gemäß ihrem Bargeldbetriebsmanagement-System verwaltet; letzteres ist eine Datenbank, in der Geschäftsbanken ihre CBDC halten – entweder in ihren eigenen Rechenzentren oder ebenfalls auf der privaten CBDC-Cloud – und die gemäß den geltenden Bargeldbetriebsvorschriften für Geschäftsbanken geführt wird. „Drei Zentren“ umfassen das Authentifizierungszentrum, das Registrierungszentrum sowie das Big-Data-Analysezentrum.
Das Registrierungszentrum dokumentiert die CBDC sowie die dazugehörigen Nutzeridentitäten, führt Eigentumsregistrierungen durch und protokolliert sämtliche Transaktionen, um den gesamten Lebenszyklus der CBDC – von der Ausgabe über die Umlaufphase bis hin zur Inventur und schließlich zum Auslaufen – vollständig abzubilden. Seine Hauptkomponenten umfassen die Ausgaberegistrierung, die Veröffentlichung der Eigentumsrechte, eine Website zur Abfrage der Eigentumsrechte sowie einen Distributed-Ledger-Service. Die Ausgaberegistrierung erfasst den gesamten Prozess der CBDC-Ausgabe, des Umlaufs und der Rücknahme sowie die zugehörigen Eigentumsrechte. Die Veröffentlichung der Eigentumsrechte erfolgt asynchron und enthält anonymisierte Informationen aus der Ausgaberegistrierung, die in das CBDC-Eigentums-Distributed-Ledger eingetragen werden. Die Website zur Abfrage der Eigentumsrechte nutzt das Distributed Ledger, um der Öffentlichkeit einen Online-Dienst zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse anzubieten. Der Distributed-Ledger-Service stellt sicher, dass die Eigentumsdaten der CBDC bei der Zentralbank und bei den Geschäftsbanken stets konsistent sind.
Umgangssprachlich lässt sich dies wie folgt beschreiben: Im Registrierungszentrum nutzen wir die unveränderlichen und fälschungssicheren Eigenschaften des Distributed Ledgers, um eine „Online-Fälschungssicherheitsprüfungsmaschine“, also ein CBDC-Eigentumsledger, zu erstellen, das über das Internet öffentlich zugänglich ist. Dieser Entwurf bietet für aktuelle Distributed-Ledger-Technologien unter dem bestehenden zweigliedrigen Modell einer sowohl zentralisierten als auch dezentralen Struktur zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken eine elegante Anwendungsidee: Einerseits wird das zentrale Ausgaberegisterbuch gegenüber externen Zugriffen isoliert und geschützt, während andererseits die Vorteile des Distributed Ledgers genutzt werden, um Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Abfrage-Daten und -Systeme zu erhöhen. Andererseits dient das Distributed Ledger ausschließlich der Bereitstellung von Abfragediensten für externe Nutzer; die eigentliche Transaktionsverarbeitung erfolgt weiterhin über das Ausgaberegister-System. Durch eine feingranulare Aufteilung atomarer Transaktionen wird die Transaktionsverarbeitung dezentral berechnet – wodurch technische Leistungsgrenzen bestehender Distributed-Ledger-Systeme bei der Transaktionsverarbeitung durch geschäftliche Gestaltung wirkungsvoll umgangen werden können. Offensichtlich nutzt dieser Entwurf die technologischen Vorteile der Blockchain optimal aus, um die Vertrauenswürdigkeit der CBDC-Fälschungssicherheitsprüfung zu gewährleisten, ohne jedoch die globale Kontrolle der Zentralbank über die CBDC einzuschränken.
Insbesondere ermöglicht diese duale Ledger-Konstruktion mit integrativer Auslegung sowohl die Fortsetzung der bewährten Stabilität herkömmlicher Technologien als auch Raum für neue Distributed-Ledger-Technologien – sodass beide Technologien kompatibel nebeneinander existieren, sich ergänzen und im Laufe ihrer Weiterentwicklung gegenseitig optimieren können.
Szenario 2: Großhandelsbezogene Zahlungsabwicklung
Die derzeit laufenden CBDC-Experimente in verschiedenen Ländern konzentrieren sich hauptsächlich auf Großhandelsszenarien und basieren größtenteils auf Blockchain-Technologie. Beispiele hierfür sind das kanadische Projekt „Jasper“, das ein Großbetrags-Zahlungssystem auf Blockchain-Basis testet; das singapurische Projekt „Ubin“, das die Effizienz von Zahlungsabwicklungen mit digitalen Singapur-Dollar-Token auf einem Distributed Ledger evaluiert; sowie das gemeinsame Projekt „Stella“ der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bank of Japan (BoJ), das die Anwendung von Distributed-Ledger-Technologie (DLT) in Finanzmarktinfrastrukturen untersucht und prüft, ob bestimmte Funktionen bestehender Zahlungssysteme in einer DLT-Umgebung sicher und effizient funktionieren können. Auch Projekte wie „LionRock“ in Hongkong und „Inthanon“ in Thailand testen CBDC-Lösungen auf Blockchain-Basis. Alle diese Blockchain-Anwendungen erfolgen unter zentraler Lenkung und strenger Kontrolle durch die jeweilige Zentralbank.
Am Beispiel des singapurischen Projekts „Ubin“: Hier wurde – analog zum kanadischen „Jasper“-Projekt – das Modell der digitalen Einlagenquittung (Digital Deposit Receipt, DDR) gewählt. Um die Ausgabe von DDRs im Distributed Ledger zu ermöglichen, wurde im bestehenden elektronischen Zahlungssystem Singapurs (MEPS+), also dem RTGS-System Singapurs, ein spezielles DDR-Sicherheitsdepotkonto eingerichtet. Zu Beginn jedes Tages beantragen teilnehmende Banken bei der Zentralbank die Übertragung von Mitteln aus ihren RTGS-Konten auf dieses DDR-Sicherheitsdepotkonto. Diese Mittel dienen als Sicherheit, um im Distributed Ledger entsprechende DDRs in gleicher Höhe zu generieren und an die DDR-Geldbörsen der einzelnen Banken zu senden. Dadurch können die teilnehmenden Banken untereinander Transfers und Zahlungen über das Distributed Ledger abwickeln. Am Ende des Tages sendet das Distributed-Ledger-System eine Netzwerk-Abrechnungsdatei an MEPS+, woraufhin MEPS+ die Saldoausgleiche am DDR-Sicherheitsdepotkonto vornimmt, um sie mit den DDR-Salden der Teilnehmer im DLT-Netzwerk abzugleichen.
Es zeigt sich also, dass ein dezentrales Distributed Ledger keineswegs im Widerspruch zu bestehenden, etablierten, zentral gesteuerten Finanzinfrastrukturen steht – vielmehr können beide Systeme nahtlos miteinander verschmelzen und sich gegenseitig ergänzen. Einerseits bietet das auf Blockchain basierende DDR-Zahlungssystem eine neuartige, kontounabhängige Zahlungsmethode für das bestehende RTGS-System und ergänzt damit effektiv das aktuelle Zahlungs- und Clearingsystem. Andererseits stellt die DDR lediglich eine digitale Erweiterung der elektronischen gesetzlichen Währung im RTGS-System dar und kann letztlich wieder in RTGS-Kontoguthaben zurückgewandelt und über das RTGS-System extern abgerechnet werden. Das RTGS-System löst somit das Problem der endgültigen Abrechnung von Blockchain-basierten DDRs in traditionelle Kontoguthaben – was indirekt belegt, dass die Endgültigkeit von Blockchain-Abrechnungen organisch in bestehende Clearing- und Abrechnungssysteme integriert werden kann. Darüber hinaus beeinflusst das Distributed Ledger aufgrund der 100-prozentigen Sicherstellung der DDRs durch echtes Kapital nicht die Geldmenge und hat daher keinerlei Auswirkung auf die Gesamtsteuerung der Geldmenge durch die Zentralbank.
Offensichtlich ist ein von der Zentralbank geleitetes, auf Blockchain basierendes neues Zahlungssystem technisch vollkommen machbar. In gewissem Sinne könnte man – angelehnt an das DDR-Modell des „Ubin“-Projekts – auf Zwischenplattformen wie etwa die chinesische NetUnion-Zahlungsplattform verzichten: Zahlungsinstitute und Geschäftsbanken könnten stattdessen über ein Peer-to-Peer-Netzwerk im Finanzspezialnetzwerk miteinander verbunden werden und Zahlungsabwicklungen über ein einheitliches Blockchain-Netzwerk durchführen. Angesichts der derzeit noch laufenden Weiterentwicklung der Transaktionsleistungsfähigkeit von Blockchain-Technologien sollten solche Clearing-Prozesse zunächst auf Großhandelsebene stattfinden.
Man muss festhalten: Die Dezentralisierung der Blockchain bezieht sich auf die Entfernung von Vermittlern, nicht jedoch auf die Abschaffung von Aufsicht. In einer Consortium-Blockchain-Umgebung können Zentralbanken und andere Aufsichtsbehörden nicht nur die auf der Blockchain abgewickelten Geschäfte und deren Risiken zentral steuern, sondern darüber hinaus auch eine durchgängige, nicht-präsentielle Aufsicht ausüben.
Szenario 3: Digitalisierung von Bargeld
Auf den ersten Blick scheint die Digitalisierung von Bargeld keinen wesentlichen Unterschied zur Digitalisierung von Mindestreserven (also den zuvor erwähnten digitalen Einlagenquittungen) aufzuweisen – lediglich der Adressat unterscheidet sich: Während letztere ausschließlich zwischen Banken zirkulieren, richtet sich ersteres an die breite Öffentlichkeit. Doch genau diese Öffentlichkeitsorientierung wirft ein Problem auf: Falls Bürgern erlaubt wäre, direkt Konten bei der Zentralbank zu führen, würde dies zu immensen Servicebelastungen für die Zentralbank führen und möglicherweise zu einer massiven Umschichtung von Einlagen – mit der Folge einer „engen Bank“ („Narrow Banking“).
Ein möglicher Lösungsansatz ist das Modell der 100-prozentigen Vorhaltereserven. Agenturen, die CBDC im Auftrag der Zentralbank betreiben, hinterlegen bei dieser 100 % Vorhaltereserven; daraufhin können sie in ihren eigenen Buchhaltungssystemen entsprechende Mengen digitaler Währung ausgeben, die dann als CBDC gelten. Ökonomen des IWF bezeichnen dies als synthetische Zentralbank-Digitalwährung (synthetic CBDC, sCBDC). Danach wären die Guthaben in den virtuellen Konten chinesischer Drittanbieter-Zahlungsdienstleister – nachdem diese ihre 100-prozentigen Vorhaltereserven bei der Zentralbank hinterlegt haben – bereits CBDC. Wäre dies der Fall, hätte China bereits heute als erstes Land weltweit seine gesetzliche Währung vollständig digitalisiert.
Bei näherer Betrachtung weist dieser Ansatz jedoch Schwächen auf: Erstens technisch: Die Hinterlegung von 100-prozentigen Reserven bedeutet, dass der gesamte Lebenszyklus der CBDC – Ausgabe, Umlauf und Rücknahme – vollständig vom traditionellen Kontosystem abhängig bleibt. Insbesondere beim interinstitutionellen CBDC-Umlauf müssten neben der Aktualisierung des CBDC-Buchhaltungssystems zusätzlich Clearing- und Abrechnungsprozesse zwischen den entsprechenden Reservenkonto-Konten abgewickelt werden. Um dies zu bewerkstelligen, müsste man entweder die Systemflexibilität einschränken oder durch Kontingentierungen reagieren – und zudem eine spezielle Clearing-Stelle zur Gewährleistung der Interoperabilität einrichten. Dies erhöht nicht nur den Druck und die Komplexität des zentralen Systems der Zentralbank – es löst also das Serviceproblem der Zentralbank nicht –, sondern erfüllt auch nicht die Anforderung einer „kontolosen Kopplung“ („account loose coupling“). Zweitens organisatorisch: Bei diesem Ansatz sind Zentralbank und Betriebsagenturen während des gesamten Ausgabe- und Umlaufprozesses eng miteinander verknüpft, wodurch die Zentralbank weiterhin zentrale Belastungen trägt. Wie lässt sich sicherstellen, dass die Betriebsagenturen nach Hinterlegung der 100-prozentigen Vorhaltereserven keine zusätzliche Währung emittieren? Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn das von der Betriebsagentur betriebene Zahlungsnetzwerk nicht zentral gesteuert wird – denn dann verliert die Zentralbank weitgehend die Kontrolle über die Menge der von der Agentur ausgegebenen Währung. Dies stellt zumindest teilweise einen Grund dar, warum einige Kritiker Blockchain-Technologie für CBDC ablehnen.
Die Perspektive bestimmt den Denkansatz: Ein Wechsel der Blickrichtung führt zu einer völlig anderen, besseren Lösung. Wenn man heute über CBDC spricht, betrachten viele Menschen dies top-down – also vom Ausgabeprozess der Zentralbank über die Geschäftsbanken bis hin zum Endnutzer. Daher herrscht stets die Befürchtung, dass CBDC willkürlich ausgegeben werden könnte. Physisches Bargeld ist durch den Druck- und Prägemechanismus begrenzt – doch bei digitaler Währung kann die „Druck- und Prägung“ augenblicklich erfolgen, ohne solche Einschränkungen. Genau darin liegt ihr entscheidender Vorteil. Betrachtet man die Sache jedoch bottom-up, so fällt überraschend auf, dass Endnutzer digitaler Währung kein Konzept der „Ausgabe“ kennen, sondern vielmehr das Konzept des „Umtauschs“: Sie tauschen ihr vorhandenes Bargeld oder ihre Bankeinlagen gegen CBDC ein. Aus dieser Perspektive ist das Problem einer willkürlichen Ausgabe weniger gravierend: Die von einer Betriebsagentur ausgegebene CBDC stellt keine von der Zentralbank zugewiesene Ausgabekapazität dar, sondern ist das Ergebnis eines echten, pari-valenten Umtauschs durch den Nutzer – die Zentralbank übernimmt lediglich die globale Erfassung und Aufsicht über relevante Informationen. Tatsächlich beruhen sowohl private Stablecoins als auch die CBDC-Entwicklungen verschiedener Länder auf dem Prinzip des bedarfsgerechten Umtauschs – nicht auf einer bilanziellen Ausweitung. Dies ist ein äußerst wichtiger Aspekt: Für die Geldpolitik bedeutet dies, dass sich keine grundlegenden Änderungen ergeben; für die technische Architektur heißt es, dass man sich nicht an die physischen Ausgabeprozesse des Bargelds binden muss – wodurch sich die Systemarchitektur deutlich vereinfachen und die Gesamtsituation erheblich verbessern lässt.
Basierend auf dieser bottom-up-Umtauschperspektive lässt sich ein vereinfachter CBDC-Implementierungsansatz formulieren. Der konkrete Gedankengang lautet wie folgt: Geschäftsprozesse beginnen auf Kundenebene – Kunden beantragen den Umtausch von CBDC und hinterlegen diese bei einer von der Zentralbank autorisierten Betriebsagentur. Die Betriebsagentur führt ein detailliertes Buchhaltungssystem für die von Kunden hinterlegte CBDC und erstellt für jeden Kunden ein eigenes Detailkonto. Sobald die Betriebsagentur einen Umtausch- und Hinterlegungsantrag eines Kunden erhält, bucht sie – parallel zur Barzahlung oder zur Kontoabschreibung des Kunden – die entsprechende CBDC-Menge auf dessen Detailkonto ein und überweist anschließend die Barmittel oder reduziert die Mindestreserve des Kunden bei der Zentralbank, wobei die CBDC-Mittel in aggregierter Form an die Zentralbank zurückgeführt werden. Die Zentralbank führt ein Gesamtbuchhaltungssystem für die Betriebsagentur – ein rein quantitatives Konzept –, das zusammen mit dem detaillierten Buchhaltungssystem der Agentur eine zweistufige, duale Ledger-Struktur bildet. Bei Zahlungen zwischen Kunden derselben Betriebsagentur erfolgt die Eigentumsübertragung ausschließlich innerhalb des Detailkontos der Agentur – das Gesamtbuchhaltungssystem der Zentralbank bleibt unberührt. Bei Zahlungen zwischen Kunden unterschiedlicher Betriebsagenturen erfolgt zunächst eine inter-agency-Verarbeitung: Die beteiligten Agenturen aktualisieren jeweils ihre Detailkonten, um die Eigentumsverhältnisse zu ändern; anschließend passt die Zentralbank periodisch und in aggregierter Form die Gesamtkonten der jeweiligen Agenturen im Gesamtbuchhaltungssystem an. Zur Effizienzsteigerung und Risikominimierung könnten Mechanismen wie kontinuierliche Nettostellung („continuous netting“) oder Liquiditätssparmaßnahmen („liquidity saving mechanisms“, LSM) eingesetzt werden.
Dieser Ansatz weist folgende Vorteile auf: Erstens wird klargestellt, dass die Inhaber von CBDC über volle Kontrolle über ihr digitales Zentralbankgeld verfügen. Ohne die Unterschrift oder ausdrückliche Zustimmung des Inhabers darf kein anderer Akteur CBDC nutzen. Dadurch erhält CBDC tatsächlich die Eigenschaften von Bargeld und unterscheidet sich damit grundsätzlich von Einlagengeld. Zweitens richtet die Zentralbank keine separaten Kundenakten für Endkunden ein – das bedeutet, dass die breite Öffentlichkeit bei der Zentralbank keine Konten eröffnet. Dies verringert den Service-Druck auf die Zentralbank und erfüllt tatsächlich die Anforderung einer „kontenlosen Kopplung“ („account loose coupling“). Da die Mindestreservekonten in großen Mengen angepasst werden, ist das CBDC-System relativ unabhängig vom RTGS-System. Drittens können die einzelnen beauftragten Betriebsinstitute gemäß ihres eigenen Verständnisses und unter Einhaltung einheitlicher Standards ihre jeweiligen digitalen Währungs-Betriebssysteme entwickeln und so ihre spezifischen Stärken ausspielen. Dies fördert den Wettbewerb und erleichtert den Kunden die Auswahl. Da die Umtauschung nach Bedarf erfolgt und nicht durch eine Bilanzerweiterung, entfällt die Sorge vor einer Überemission durch die Ebene der beauftragten Betriebsinstitute. Außerdem werden zwar die Transaktionsdaten der Endkunden nur auf der Zwischenebene gespeichert und nicht im Hauptbuch der Zentralbank, doch behält die Zentralbank aufgrund politischer oder regulatorischer Erfordernisse das Recht, detaillierte Informationen von den darunterliegenden beauftragten Betriebsinstituten abzurufen – wodurch unter dezentralisierter Betriebsführung dennoch eine zentralisierte Steuerung gewährleistet wird.
Fazit
Blockchain als aufstrebende Technologie, die möglicherweise künftig die Finanzinfrastruktur prägen wird, unterstützt bei dem zweigliedrigen Modell aus Zentralbank und Geschäftsbanken sowohl einen dezentralisierten Betrieb als auch eine zentrale Verwaltung. Der vorliegende Artikel untermauert anhand dreier typischer Szenarien weiter, dass die Dezentralisierungseigenschaften der Blockchain-Technologie in das verteilte CBDC-Betriebsmodell sowie in das zentralisierte Management der Zentralbank integriert werden können. So lässt sich die Blockchain-Technologie beispielsweise für das CBDC-Hauptbuch einsetzen, um die Echtheit von CBDC zu verifizieren und Vertrauen sicherzustellen. Im Großhandelsszenario zeigen Experimente verschiedener Länder bereits, dass CBDC und Zahlungssysteme auf Blockchain-Basis durchaus machbar sind. Im Einzelhandelsszenario der Bargeld-Digitalisierung hingegen argumentiert dieser Artikel, dass die derzeitigen CBDC-Entwicklungskonzepte bislang nicht die inhärenten Vorteile eines dezentralisierten Betriebs unter zentraler Steuerung der Zentralbank ausschöpfen können – das Problem liege hierbei in der „top-down“-Perspektive der „Ausgabe“. Daher schlägt der Artikel einen neuen CBDC-Realisierungsansatz vor, der auf einer „bottom-up“-Perspektive des „Umtauschs“ beruht und gleichzeitig die Ziele einer „zentralisierten Steuerung“ und eines „dezentralisierten Betriebs“ erreicht.
„Man nutzt Dinge, ohne von ihnen beherrscht zu werden.“ „Was oberhalb der Form liegt, ist der Dao; was unterhalb der Form liegt, ist das Werkzeug; mit dem Dao lenkt man das Werkzeug.“ Dies ist eine Denkweise antiker chinesischer Philosophen. Eine zentrale Steuerung und eine verteilte Verarbeitung müssen stets dialektisch und einheitlich betrachtet werden; es ist verfehlt, institutionelle zentrale Steuerung und technische verteilte Verarbeitung pauschal gegenüberzustellen. Derzeit schreiten die CBDC-Experimente verschiedener Länder auf Blockchain-Basis rasch voran und umfassen mittlerweile breite Themen wie Datenschutz, Datensicherheit, Transaktionsleistung, Identitätsverifizierung, Delivery versus Payment (DvP) sowie Payment versus Payment (PvP). Als neuartige Technologie weist Blockchain selbstverständlich noch diverse Schwächen und Unzulänglichkeiten auf – doch dies ist kein Grund, sie vorschnell aufzugeben. Das Libra-Projekt von Facebook entwickelt bereits eine neue Generation finanzieller Infrastruktur auf Basis einer sicheren, skalierbaren und zuverlässigen Blockchain: Dies stellt eine völlig neue Wettbewerbsarena dar, in der Chancen und Herausforderungen gleichermaßen bestehen – „Gegen den Strom rudern heißt: Wer nicht vorwärts kommt, fällt zurück.“
