三探央行数字货币:透过专利看“超级货币”蓝图

Drei Untersuchungen zur digitalen Zentralbankwährung: Der „Superwährungs“-Plan durch den Blick auf Patente

BroadChainBroadChain08.04.2020, 11:06
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Zusammenfassung

Anbieter mit Erfahrung und Lizenz im Zahlungsverkehr könnten zu Wallet-Betreibern für die DCEP werden.

1.1 Hintergrund

Die Volksbank Chinas (im Folgenden „die PBOC“) forscht seit Langem an einer zentralbankgestützten digitalen Währung (CBDC), deren Einführung unmittelbar bevorsteht. Seit 2014 hat die PBOC ein spezielles Forschungsteam für digitale gesetzliche Zahlungsmittel eingerichtet. Ende 2019 berichtete das Wirtschaftsmagazin Caijing, dass die digitale Währung der chinesischen Zentralbank (Digital Currency Electronic Payment, DCEP) in Shenzhen getestet werde und sich bereits im „Vorfeld ihrer Geburt“ befinde – sie sei kurz davor, in alltägliche Anwendungsszenarien einzuziehen. Im Januar 2020 erklärte die PBOC, dass die grundlegenden Arbeiten zur Konzeption, Standardisierung, Funktionsentwicklung und gemeinsamen Testläufen der digitalen gesetzlichen Währung weitgehend abgeschlossen seien.

Im April 2020 forderte die PBOC auf der nationalen Videokonferenz zum Thema „Geld- und Sicherheitsverwaltung“ eine Stärkung der strategischen Gesamtkonzeption sowie eine konsequente Weiterentwicklung der Forschungsarbeiten zur digitalen gesetzlichen Währung. Ferner solle das System für die Ausgabe und Rücknahme von Bargeld reformiert sowie die Umstellung der Banknotenverarbeitung, der Bewachung der Geldscheinsammelstellen und des Transports von Ausgabefonds beschleunigt werden.

Die DCEP befindet sich möglicherweise bereits in der Testphase. Gemäß dem Bericht von Caijing über den DCEP-Pilotplan sind die Aufsichtsbehörden und der Pilotplan klar definiert:

1) Aufsichtsbehörde: Die DCEP wird vom Amt für Bargeld und Edelmetalle der PBOC koordiniert, während das Institut für digitale Währung der PBOC die konkrete Umsetzung verantwortet. Die Abteilung für digitale Währung und Fälschungsschutz unter dem Amt für Bargeld und Edelmetalle ist die einzige offizielle Stelle der PBOC, die direkt mit der DCEP befasst ist.

2) Pilotinstitutionen: Dazu gehören die vier großen staatlichen Geschäftsbanken – die Industrial and Commercial Bank of China (ICBC), die Agricultural Bank of China (ABC), die Bank of China (BOC) und die China Construction Bank (CCB) – sowie die drei Telekommunikationsanbieter China Mobile, China Telecom und China Unicom.

3) Pilotanwendungsszenarien: Diese umfassen Verkehrswesen, Bildung, Gesundheitswesen und Konsum und richten sich direkt an Endverbraucher (C-Ende). Die beteiligten Pilotbanken können je nach ihren jeweiligen Stärken geeignete Szenarien auswählen.

4) Pilotstandorte: Die DCEP wird aktuell in Shenzhen getestet; ein weiterer Pilotstandort könnte Suzhou werden. Kürzlich stellte die in der Yangtze-Delta-Region ansässige FinTech-Gesellschaft der PBOC dringend Fachkräfte im Bereich Blockchain ein. Alle vier Großbanken haben in Peking geschlossene Projektgruppen für die DCEP-Entwicklung eingerichtet.

5) Pilotplan: Der Plan umfasst zwei Phasen – zunächst einen kleineren, geschlossenen Pilotversuch in ausgewählten Szenarien Ende 2019, gefolgt von einer breit angelegten Einführung in Shenzhen im Jahr 2020.

6) Pilotfortschritt: Parallel laufen Tests zu den DCEP-bezogenen Standards sowie zur Integration in bestehende Zahlungssysteme.

Für die Einführung der DCEP gibt es mehrere Gründe. Laut öffentlichen Äußerungen von PBOC-Vertretern lassen sich folgende Hauptgründe identifizieren:

1. Anpassung an die Welle der Digitalwirtschaft und Förderung ihrer Entwicklung.

2. Das bestehende Bargeldsystem weist verschiedene Probleme auf: (1) Hohe Kosten bei Ausgabe, Druck, Rücknahme und Lagerung sowie ein komplexes, mehrstufiges Umlaufsystem; (2) geringe Mobilität; (3) hohe Fälschungsanfälligkeit, fehlende Kontrolle über Anonymität und damit verbundenes Risiko, für Geldwäsche oder andere kriminelle Aktivitäten missbraucht zu werden.

3. Stärkung der staatlichen Souveränität über digitale Währungen durch Unterdrückung der Nachfrage nach privaten Kryptowährungen.

4. Schaffung von Spielraum für Negativzinsen, wodurch systematisch das Hindernis beseitigt wird, das Bargeldabhebungen für Negativzinssätze darstellen.

1.2 Abweichende Sichtweise vom Markt

Anbieter mit Erfahrung und Lizenz im Zahlungsverkehr könnten als Betreiber von DCEP-Wallets fungieren. Der Markt geht davon aus, dass die DCEP ein zweischichtiges Betriebssystem („Zentralbank–Geschäftsbanken“) nutzt und daher Institutionen außerhalb des Bankensektors nicht daran teilnehmen können. Unsere Analyse von PBOC-Patenten zeigt jedoch, dass die „Wallets“ zur Speicherung der DCEP möglicherweise ohne direkte Bindung an ein Bankkonto Überweisungs- und Zahlungsfunktionen ermöglichen. Wir gehen daher davon aus, dass Anbieter mit entsprechender Erfahrung und Lizenz im Zahlungsverkehr in die DCEP-Wertschöpfungskette integriert werden und Gebühren für Zahlungsdienstleistungen erheben könnten.

Die DCEP könnte intelligente Verträge (Smart Contracts) unterstützen, um gezielte Ausgabe und Überwachung zu ermöglichen. Der Markt betrachtet die DCEP lediglich als digitale Form der gesetzlichen Währung. Wir halten diese Einschätzung jedoch für zu eng: Sie unterschätzt sowohl die Vision als auch die potenziellen praktischen Auswirkungen der DCEP. Als digitales Bargeld soll die DCEP insbesondere das Problem der mangelnden Überwachbarkeit physischen Bargelds lösen. Gemäß eingereichten PBOC-Patenten könnte dies durch die Integration intelligenter Verträge erreicht werden, sodass die DCEP nur dann gültig wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – etwa ein bestimmter wirtschaftlicher Zustand, Zeitpunkt, Zinssatz oder Empfänger.

Als Trägermedium für die DCEP könnten Chip-basierte Smartcards infrage kommen. Der Markt geht davon aus, dass die DCEP ausschließlich über Apps zugänglich sein wird. Unsere Analyse von PBOC-Patenten legt jedoch nahe, dass auch Chip-basierte Smartcards als Trägermedien in Betracht gezogen werden – insbesondere im Rahmen eines von der PBOC-Institut für Drucktechnologie vorgeschlagenen Ansatzes. In diesem Fall würden Hersteller sicherer Chips ebenfalls profitieren.

Chancen im Bereich Transaktionssicherheit und Anwendungs-Entwicklung dürfen nicht vernachlässigt werden. Der Markt sieht Investitionsmöglichkeiten in der DCEP-Wertschöpfungskette vorrangig in den Bereichen Identitätsverifizierung und Zahlungsdienstleistungen. Wir halten jedoch auch Chancen im Bereich Transaktionssicherheit und Anwendungs-Entwicklung für bedeutend. So könnte sich beispielsweise aufgrund der höheren Sicherheit der DCEP gegenüber Einlagen bei Geschäftsbanken – bei gleichem Nennwert – ein informeller, außerbörslicher Markt für DCEP entwickeln, was ein ernstzunehmendes Risiko darstellt. Darüber hinaus deuten Aussagen von Führungskräften wie Yao Qian, Direktor des Instituts für digitale Währung der PBOC, sowie PBOC-Patente darauf hin, dass die DCEP möglicherweise auch bei der Vermittlung von Investitionen und Finanzierungen oder anderen Anwendungsszenarien zum Einsatz kommt – ein Aspekt, den Anbieter besonders im Blick behalten sollten.

1.3 Anlageempfehlung

Wir empfehlen, sich eng an der Wertschöpfungskette zu orientieren und die drei zentralen Themenfelder „Bank-IT“, „Identitätsverifizierung“ und „Zahlungsdienstleistungen“ zu verfolgen:

1) Bank-IT: Ob zur Entwicklung von Systemen für die PBOC oder Geschäftsbanken, zur Ergänzung spezifischer Felder in der DCEP oder zur Erstellung von Benutzerzugriffs- und Anwendungssystemen – Bank-IT-Dienstleister sind für die DCEP unverzichtbar. Beispiele hierfür sind Klarna Software, Changliang Technology und Sifang Jingchuang.

2) Identitätsverifizierung: In den von der PBOC angemeldeten Patenten zum Thema digitale Währung spielt die Identitätsverifizierung eine zentrale Rolle. Hierzu gehören Verschlüsselungstechnologien sowie Zertifizierungsstellen (CA)-Lizenzen. Wir sehen Unternehmen mit einschlägiger Kompetenz positiv, etwa卫士通 (Venustech), Digital Certification und Gell Software.

3) Zahlungsdienstleistungen: Obwohl die DCEP ein zweischichtiges Betriebssystem („Zentralbank–Geschäftsbanken“) nutzt, zeigen Patente, dass auch „Wallet-Anbieter“ außerhalb des Bankensektors eine wichtige Rolle spielen könnten. Unternehmen mit Erfahrung oder Lizenz im elektronischen Zahlungsverkehr könnten daher in die Pilotphase einbezogen werden. Beispiele hierfür sind HaiLian JinHui und Newland.

Darüber hinaus tragen die vier Großbanken ICBC, ABC, BOC und CCB die Verantwortung für die Bereitstellung der digitalen Währung an die Öffentlichkeit, während die drei Telekommunikationsanbieter China Mobile, China Telecom und China Unicom möglicherweise an der Modernisierung und Aufrüstung der Bank-IT-Systeme beteiligt sind. Institutionen, die diese Großbanken und Telekommunikationsanbieter unterstützen, besitzen ebenfalls Potenzial, sich im Zuge der DCEP-Entwicklung zu profilieren.

1.4 Risikohinweis

Verzögerung der Forschungsarbeiten zur zentralbankgestützten digitalen Währung bzw. langsamer als erwartet erfolgender Markteintritt der CBDC.